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Wie verrechnet die Spitex AareBielersee ihre Leistungen?

Bei unseren Angeboten gelten je nach Art der Leistung unterschiedliche Tarife und Finanzierungsrichtlinien. Unsere Pflege-Dienstleistungen basieren auf der Bedarfsabklärung und der entsprechenden ärztlichen Verordnung. Sie finden unsere Tarife und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in der rechten Spalte zum Download.

Damit Sie sich ein Bild machen könne, wie wir unsere Leistungen verrechnen, hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit Ausnahme der Patientenbeteiligung, der Franchise und dem Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Dazu gehören neben unseren Pflegeleistungen von einfachen bis hin zu komplexen Situationen, die Wundpflege, die PalliativeCare, der 24 h Notruf, die Demenz-Pflege und die Psychiatrische Pflege. Details zur Verrechnung entnehmen Sie dem Tarifblatt Spitex KLV in der rechten Spalte.

Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenkassen. Klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, die einen Beitrag an diese Kosten erbringt.
Hauswirtschaftliche Leistungen, welche infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erbracht werden, können über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse, über die Unfallversicherung oder über die Ergänzungsleistung abgerechnet werden. Wir klären mit Ihnen den Bedarf ab und fordern bei Ihrem Hausarzt die entsprechende Verordnung ein. Unsere Hauswirtschafts-Tarife entnehmen Sie dem Tarifblatt der SPITEXTRA GmbH.

Informationen zu den Kosten für die Podologie/Fusspflege, die Tagesstätte sowie für den Mahlzeiten- und den Fahrdienst finden Interessierte im Tarifblatt weitere Dienstleistungen. Dort finden Sie ebenfalls Informationen, in welchen Fällen podologische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Menschen mit geringen finanziellen Mitteln erhalten unter gewissen Bedingungen vergünstigte Tarife über die Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen. Die Informationen dazu finden Interessierte ebenfalls in der rechten Spalte.

Falls Sie noch Fragen haben zu den Tarifen oder zur Verrechnung sind wir telefonisch oder per E-Mail gerne für Sie da.

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